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	<title>Recht Aktuell</title>
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	<description>aktuelles aus der Welt des Rechts</description>
	<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 19:54:01 +0000</pubDate>
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			<item>
		<title>Ihre Rechte beim Ausfall oder bei Verspätung eines Fluges.</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 19:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Lassen Sie sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen der Fluggesellschaften abwimmeln!
Seit Februar 2005 sind die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen eines Fluges, Nichtbeförderung wegen Überbuchung oder Annullierung eines Fluges in der EU-Fluggastverordnung geregelt.
Leider versuchen Fluggesellschaften immer wieder, die berechtigten Ansprüche von Fluggästen mit fadenscheinigen Begründungen abzuwimmeln. Besonders beliebt ist die Begründung, dass es aufgrund außergewöhnlicher Umstände zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lassen Sie sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen der Fluggesellschaften abwimmeln!</strong></p>
<p>Seit Februar 2005 sind die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen eines Fluges, Nichtbeförderung wegen Überbuchung oder Annullierung eines Fluges in der EU-Fluggastverordnung geregelt.</p>
<p>Leider versuchen Fluggesellschaften immer wieder, die berechtigten Ansprüche von Fluggästen mit fadenscheinigen Begründungen abzuwimmeln. Besonders beliebt ist die Begründung, dass es aufgrund außergewöhnlicher Umstände zum Ausfall des Fluges oder zu der Verspätung gekommen sei.</p>
<p>In einem solchen Fall zahlt sich Hartnäckigkeit häufig aus, denn so außergewöhnlich sind die Umstände oft gar nicht, und die Fluggesellschaften müssen dann doch die Entschädigung bezahlen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?</strong></p>
<p>Die Fluggastverordnung gilt für alle EU-Fluggesellschaften und für die Fluggesellschaften, die vom Eu-Gebiet, ins EU-Gebiet und innerhalb des EU-Gebietes fliegen.</p>
<p>Die Fluggastverordnung gilt auch für Flüge innerhalb von Pauschalreisen und für sogenannte Billigflüge.</p>
<p>Ersatzpflichtig oder entschädigungspflichtig können die Fluggesellschaften sein bei Verspätungen ab 2 Stunden (je nach Fluglänge), bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung und bei Annullierungen eines Fluges.<span id="more-164"></span></p>
<p><strong>Bei Verspätungen:</strong></p>
<p>Die Entschädigungspflicht der Fluggesellschaften beginnt bei Verspätungen ab 2 Stunden und einer Flugstrecke von bis zu 1.500 Kilometern und staffelt sich in Höhe und Art der Entschädigung je nach Dauer der Verspätung und Länge der Flugstrecke.</p>
<p>Die Art der Entschädigungen geht vom Stellen von Mahlzeiten und Getränken, über das Verschaffen einer Hotelunterkunft bis hin zur Erstattung der Flugkosten und der Bezahlung einer Entschädigung zwischen 250,&#8211; € und 600,&#8211; €. Hinzu kommt der Ersatz eines Ihnen eventuell nachweislich entstandenen Schadens.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung:</strong></p>
<p> </p>
<p>In dem Fall können Sie den Ticketpreis selbstverständlich ersetzt verlangen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen frühestmöglichen Flug zu Ihrem gebuchten Zielort oder, wenn sich die Verspätung nach einem Umstieg einstellt, zum Abflugort zu verlangen.</p>
<p>Darüber hinaus steht Ihnen aber auch noch einen Entschädigung zwischen 250,&#8211; € und 600,&#8211; € je nach Fluglänge zu. Diese halbiert sich, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, der nicht später als 2 - 4 Stunden (je nach Fluglänge) nach dem gebuchten Flug am Zielort eintrifft.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bei der Annullierung des Fluges:</strong></p>
<p>Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einem Ersatzflug zu Ihrem Zielort  (gegebenenfalls Abflugort). Darüber hinaus steht Ihnen eine Entschädigung zwischen 250,&#8211; € und 600,&#8211; € je nach Fluglänge zu. Allerdings nur, wenn Ihnen nicht spätestens 14 Tage vor dem geplanten Flug Mitteilung über die Annullierung gemacht wurde.</p>
<p> </p>
<p>Sie sehen an dem Vorgesagten, dass es leider nicht so ganz einfach ist, herauszufinden, was Ihnen im Einzelfall zusteht. Aber es dürfte sich lohnen, Ihre Ansprüche überprüfen zu lassen.</p>
<p> </p>
<p>Häufig versuchen Fluggesellschaften, sich durch fadenscheinige Begründungen aus der Verantwortung zu stehlen. Sie berufen sich auf außergewöhnliche Umstände wie z.B. den defekt eines Flugzeuges, das auf dem Vorflug in einen Vogelschwarm geraten ist. Auch hier gilt, sich nicht so einfach abwimmeln zu lassen, denn solche Ausreden sind oft keine außergewöhnlichen und unabwendbaren Ereignisse. Darunter Fallen vielmehr Ereignisse wie Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks.</p>
<p> </p>
<p>Lassen Sie sich beraten und setzen Sie  konsequent Ihre Rechte durch, denn es hat sich gezeigt, das häufig beim Einreichen einer Klage plötzlich die Entschädigungen bezahlt werden, noch bevor es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.</p>
<p> </p>
<p>Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:<br />
Rechtsanwälte<br />
Fröhling, Albers und Partner<br />
z.Hdn: RA Werner Albers<br />
Treffauerstraße 46</p>
<p>81373 München</p>
<p>Tel.: 089/74735212<br />
Fax.: 089/74735217</p>
<p>Mail: <a href="mailto:w.albers@anwalt-erwitte.de">w.albers@anwalt-erwitte.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Hoffnung für Anleger an dem Immobilienfond DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 35</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 13:30:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[ 
 


Mit Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 22.06.2011, Az.: 2 – 19 O261/10, konnten wir für unsere Mandanten erreichen, dass das Landgericht die DG Anlage Gesellschaft mbH sowie die DZ Bank verurteilt hat, die gesamte geleistete Einlage an unsere Mandanten zurück zu erstatten.
Ferner hat das Landgericht unseren Mandanten auch die gesamte Finanzierungskosten, die die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left"> </p>
<p align="left"> </p>
<div></div>
<p><span style="font-family: Helvetica;"></p>
<p align="left">Mit Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 22.06.2011, Az.: 2 – 19 O261/10, konnten wir für unsere Mandanten erreichen, dass das Landgericht die DG Anlage Gesellschaft mbH sowie die DZ Bank verurteilt hat, die gesamte geleistete Einlage an unsere Mandanten zurück zu erstatten.</p>
<p align="left">Ferner hat das Landgericht unseren Mandanten auch die gesamte Finanzierungskosten, die die Mandanten für die Anlage getätigt hatten, zugesprochen.</p>
<p align="left">Schließlich hat das Landgericht Frankfurt auch ausgeurteilt, dass unseren Mandanten die durch die Anlage entstandenen Steuervorteile nicht angerechnet werden müssen.</p>
<p align="left">Das Landgericht Frankfurt hat, wie zuvor das Oberlandesgericht Frankfurt, zwei Prospektfehler erkannt und deshalb der Klage stattgegeben.<span id="more-160"></span></p>
<p><font face="Helvetica"></p>
<p align="left">Weiterhin hat das Landgericht festgestellt, dass unsere Mandanten die Anlage nicht getätigt hätten, wenn sie von den Prospektfehlern gewusst hätten.</p>
<p align="left">Auch die von der Gegenseite eingewandte Einrede der Verjährung hat das Landgericht verworfen.</p>
<p align="left">Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Gegenseite Berufung gegen das Urteil einlegen wird.</p>
<p align="left">Die Aussichten für die Berufung dürften für unsere Mandanten allerdings auch gut sein.</p>
<p align="left">Das Landgericht Frankfurt hat sich nämlich auf eine ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Frankfurt Berufungsgericht berufen, welches bereits mehrfach ausgeurteilt hat, dass der hier maßgebliche Prospekt jedenfalls in zwei Punkten fehlerhaft war.</p>
<p align="left">Hinzu kommt noch, dass das Oberlandesgericht Frankfurt (Berufungsgericht) in einem Urteil vom 27.05.2009, in dem es den Anlegern Recht gegeben hat, die Revision nicht zugelassen hat. Die Anlagegesellschaften können daher nur im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde erreichen, dass eine Revision stattfindet.</p>
<p align="left">Die Aussichten für eine Nichtzulassungsbeschwerde sind im Allgemeinen aber immer sehr gering.</p>
<p align="left">Es wird daher auf jeden Fall dazu geraten, die Ansprüche gegen die beiden Anlagegesellschaften rechtlich prüfen zu lassen.</p>
<p align="left">Zurzeit ist es auch noch so, dass wohl die meisten Rechtsschutz- versicherungen eine Deckungszusage in Kapitalanlageangelegenheiten erteilen müssen.</p>
<p align="left">Rechtsanwälte Fröhling, Albers &amp; Kollegen</p>
<p align="left">Hellweg 13,</p>
<p align="left">59597 Erwitte</p>
<p align="left">Tel.: 0 29 43 / 79 94</p>
<div></div>
<p><span style="font-family: Helvetica;"></p>
<p align="left">e-Mail:</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p></font></span></p>
<p> </p>
<p align="left"><span style="font-family: Helvetica; color: #0000ff;"><span style="font-family: Helvetica; color: #0000ff;"><a href="mailto:info@anwalt-erwitte.de">info@anwalt-erwitte.de</a></span></span></p>
<p align="left"><span style="font-family: Helvetica;">Internet: </span><span style="font-family: Helvetica; color: #0000ff;"><span style="font-family: Helvetica; color: #0000ff;"><a href="http://www.anwalt-erwitte.de">www.anwalt-erwitte.de</a></span></span></p>
<p align="left"><strong><span style="font-family: Helvetica-Bold;">Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jörg Fröhling</span></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Insolvenzrecht/ Verbraucherinsolvenz</title>
		<link>http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=154</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 12:58:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufige Fragen zum Insolvenzrecht,
insbesondere zur Verbraucherinsolvenz
1. Kann ich auch als Unternehmer die Restschuldbefreiung beantragen und bekommen?
Ja.
Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung besteht unabhängig davon, ob ein Verbraucherinsolvenz- oder ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen wird.
Die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens dürften allerdings etwas geringer sein als die eines Regelinsolvenzverfahrens.
2. Kann ich als Unternehmer auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen?
Nein.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist grundsätzlich nur natürlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Häufige Fragen zum Insolvenzrecht,<br />
insbesondere zur Verbraucherinsolvenz</p>
<p>1. Kann ich auch als Unternehmer die Restschuldbefreiung beantragen und bekommen?</p>
<p>Ja.</p>
<p>Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung besteht unabhängig davon, ob ein Verbraucherinsolvenz- oder ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen wird.</p>
<p>Die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens dürften allerdings etwas geringer sein als die eines Regelinsolvenzverfahrens.</p>
<p>2. Kann ich als Unternehmer auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen?<span id="more-154"></span></p>
<p>Nein.</p>
<p>Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist grundsätzlich nur natürlichen Personen vorbehalten, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.</p>
<p>Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Unternehmer das Gewerbe aufgibt und abmeldet.</p>
<p>In diesem Falle kann auch der (frühere) Unternehmer ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen, allerdings nur dann, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.</p>
<p>Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.</p>
<p>Hat der (frühere) Unternehmer mithin weniger als 20 Gläubiger und stehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen aus, kann auch der (frühere) Unternehmer einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen.</p>
<p>3. Kann auch eine GmbH oder eine GmbH &amp; Co. KG oder eine Aktiengesellschaft eine Restschuldbefreiung erlangen?</p>
<p>Nein.</p>
<p>Die Restschuldbefreiung ist ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten.</p>
<p>Es besteht jedoch auch bei Unternehmen die Möglichkeiten des Insolvenzplanes nach den §§ 217 ff. InsO.</p>
<p>Bei Vorlage der wirtschaftlichen Voraussetzungen kann der Insolvenzverwalter ein Insolvenzplanverfahren durchführen, welches im günstigsten Fall zu einer Entlassung des Unternehmens aus dem Insolvenzverfahren führen kann.</p>
<p>4. Welche Forderungen nehmen an der Restschuldbefreiung nicht teil?</p>
<p>a) Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angaben dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte (hiergegen kann der Schuldner Widerspruch erheben). Bei Widerspruch muss der Gläubiger, um zu erreichen, dass die Forderung als unerlaubte Handlung gilt, auf Feststellung zur Tabelle der Forderung als unerlaubte Handlung klagen.<br />
b) Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten.<br />
c) Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.</p>
<p>5. Was ist, wenn ich die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht aufbringen kann?</p>
<p>Hier besteht die Möglichkeit der Verfahrenkostenstundung für natürliche Personen, die Restschuldbefreiung beantragen und deren Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken (§ 4 a Abs. 1 Satz 1 InsO). Dabei ist es gleichgültig, ob  ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen wird.</p>
<p>Die Verfahrenskostenstundung muss beantragt werden. Die Stundung bewirkt, dass der Schuldner in der Regel bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung keine Zahlungen zu leisten hat. Die gestundeten Verfahrenskosten sind während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltsperiode vorrangig aus der Insolvenzmasse bzw. dem Vermögen/Einkommen der insolventen Person zurückzuführen. Sind die Verfahrenskosten nach der Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht oder nicht vollständig an die Staatskasse zurückgezahlt, kann für höchstens 48 Monate Ratenzahlung bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die noch offenen Verfahrenskosten auf einmal zu bestreiten. Die Stundung bewirkt damit keine Befreiung von den Verfahrenkosten, sondern wie zuvor gesagt, eben nur eine Stundung. Die müssen mithin später zurückgeführt werden.</p>
<p>6. Was bleibt mir von meinen Einkünften, wenn ich das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren durchlaufe?</p>
<p>Sowohl im Verbraucherinsolvenzverfahren als auch im Regelinsolvenzverfahren muss eine sogenannte Abtretungserklärung vorgelegt werden. Mit dieser Abtretungserklärung tritt der Schuldner seine pfändbaren Einkünfte an den Treuhänder ab und der Treuhänder befriedigt von diesen pfändbaren Einkünften (soweit vorhanden) die Gläubiger gleichmäßig. Dem Schuldner bleiben mithin immer seine unpfändbaren Einkünfte. Es gilt das gleiche wie bei einer Lohnpfändung. Es besteht sogar noch eine Verbesserung gegenüber einer Lohnpfändung. Gegen Ende der Wohlverhaltenszeit erhält die insolvente Person einen Teil der von der Treuhänderin eingenommenen Geldbeträge: im 5. Jahr 10 % und im 6 Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens 15 %. Hier gilt allerdings wieder eine Einschränkung, wenn die Verfahrenskosten noch nicht berichtigt sind.</p>
<p>7. Was ist mit Forderungen, von denen der Schuldner nichts mehr wusste und die an dem Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben?</p>
<p>Nach § 301 Insolvenzordnung wirkt die Restschuldbefreiung gegen alle Insolvenzgläubiger.</p>
<p>Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderung nicht angemeldet haben.</p>
<p>8. Wann beginnt die Wohlverhaltsperiode?</p>
<p>Die Wohlverhaltsperiode beginnt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.</p>
<p>9. Welche Vorteile hat das Verbraucherinsolvenzverfahren und welche Vorteile des Regelinsolvenzverfahren?</p>
<p>Vorab ist hierzu zu sagen, dass die Möglichkeit des Regelinsolvenzverfahrens nur Schuldner haben, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.</p>
<p>Der Vorteil des Regelinsolvenzverfahrens liegt darin, dass diesem Regelinsolvenzverfahren kein Zeitraum des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens voranzugehen hat.</p>
<p>Beim Verbraucherinsolvenzverfahren müssen zunächst sämtliche Gläubiger angeschrieben werden und um die Höhe der Forderungen gebeten werden. Danach muss diesen Schuldnern ein außergerichtlicher Einigungsvorschlag unterbreitet werden unter Beifügung von umfangreichen Unterlagen, insbesondere über die Forderungen und die Quoten, die auf die einzelnen Forderungen entfallen. Dies kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist beim Regelinsolvenzverfahren nicht erforderlich. In einem Regelinsolvenzverfahren kann sofort der Insolvenzantrag gestellt werden, ohne dass zuvor ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vorangegangen sein muss, welches damit geendet hat, dass dies wegen Versagung durch die Gläubiger gescheitert ist.</p>
<p>Das Regelinsolvenzverfahren wird allerdings etwas höhere Kosten verursachen.</p>
<p>10. Was passiert, wenn nach Insolvenzveröffnung trotzdem noch einzelne Gläubiger gegen mich per Gerichtsvollzieher oder per Lohnpfändung vollstrecken?</p>
<p>Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das schuldnerische Vermögen, das nach der Abtretung an den Treuhänder verbleibt oder das neu hinzuerworben wird, sind während der Wohlverhaltszeit unzulässig. Allerdings verlieren Abtretungen und vertragliche Pfändungen der Bezüge erst Ihre Wirksamkeit nach drei Jahren.</p>
<p>Zulässig bleibt die Zwangvollstreckung allerdings für neue Gläubiger, deren Forderungen erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind.</p>
<p>Diese Gläubiger können auf das sonstige pfändbare schuldnerische Vermögen zurückgreifen.</p>
<p>Mitgeteilt von Rechtsanwalt Jörg Fröhling<br />
mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht</p>
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		</item>
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		<title>Pferderecht - Tierhalterhaftung</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 16:28:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Pferderecht]]></category>

		<category><![CDATA[Haftung bei Reitunfall]]></category>

		<category><![CDATA[Haftung des Pferdebesitzers]]></category>

		<category><![CDATA[Tag hinzufügen]]></category>

		<category><![CDATA[Tierhalterhaftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Tierhalterhaftung bei Reitunfall
Das sogenannte Pferderecht umfasst auch Fragestellungen aus dem Bereich der Tierhalterhaftung, um die es in dieser Mandanteninformation geht.
Es sorgt häufig bei Pferdebesitzern und Reitern für Unverständnis, dass der Pferdebesitzer haften soll, wenn er einem anderem Reiter sein Pferd gefälligkeitshalber zum Reiten überlässt und es dabei zum Unfall kommt.
Dieses Unverständnis rührt daher, dass nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Tierhalterhaftung bei Reitunfall</strong></p>
<p>Das sogenannte Pferderecht umfasst auch Fragestellungen aus dem Bereich der Tierhalterhaftung, um die es in dieser Mandanteninformation geht.</p>
<p>Es sorgt häufig bei Pferdebesitzern und Reitern für Unverständnis, dass der Pferdebesitzer haften soll, wenn er einem anderem Reiter sein Pferd gefälligkeitshalber zum Reiten überlässt und es dabei zum Unfall kommt.</p>
<p>Dieses Unverständnis rührt daher, dass nach landläufiger Meinung für eine Haftung und damit verbundenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ein Verschulden, d.h. ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten erforderlich ist.<span id="more-148"></span></p>
<p>Die Tierhaltehaftung nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist jedoch als Gefährdungshaftung ausgestaltet. Das bedeutet, dass grundsätzlich eine Haftung schon dann zu bejahen ist, wenn durch ein Tier ein Unfall verursacht wird, nach dem  Verschulden wird nicht gefragt.</p>
<p>Allerdings gibt es bei näherer Betrachtung durchaus Möglichkeiten für den in Anspruch genommenen, sich gegen einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten zu wehren.</p>
<p>So wurde im Jahre 2009 sowohl beim Landgericht Arnsberg, als auch beim Oberlandesgericht Hamm ein Fall aus dem Bereich des Pferdehaftungsrechtes verhandelt, bei welchem der Geschädigten letztlich kein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zugesprochen wurde. Der Reitunfall ereignete sich auf einer Turnierveranstaltung unmittelbar im Wartebereich vor einem Springparcours.</p>
<p>Als das Pferd in den Parcours hinein gehen sollte, stieg es plötzlich, überschlug sich in der Folge und begrub die Geschädigte unter sich. Diese erlitt schwerste Verletzungen und befand sich allein einen Monat in stationärer Behandlung.</p>
<p>Bei einer solchen Fallgestaltung ist zunächst zu überlegen, ob die Gefährdungshaftung des § 833 BGB auch bei Turnierveranstaltungen Anwendung finden soll. Bei der Teilnahme an einer Turnierveranstaltung geht der Reiter nämlich ein besonderes Risiko ein, welches über das gewöhnliche Risiko hinausgeht, welches normalerweise mit dem Reiten verbunden ist.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte insoweit bereits einige Fälle zu entscheiden, wenn z.B. das Tier erkennbar böser Natur ist, oder erst zugeritten werden muss, oder wenn der Ritt als solcher eigentümlichen Gefahren unterlag, wie beim Springreiten oder bei der Fuchsjagd (vgl. BGH  NJW 1979, 2158; BGH NJW 1992, 2474). In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof eine Haftung verneint.</p>
<p>Im hier vorliegenden Fall war es uns möglich, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Einlassbereich im Springparcours besonderen Gefahren unterliegt und genauso behandelt werden muss, wie das Springreiten allgemein oder z.B. die Teilnahme an einer Fuchsjagd.</p>
<p>Das Gericht hatte daher die Klage mit der Begründung des &quot;Handelns auf eigene Gefahr&quot; abgewiesen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Landgerichtes Arnsberg bestätigt jedoch mit einer anderen Begründung, und zwar:</p>
<p>Auch wenn grundsätzlich eine Haftung gem. § 833 Satz 1 BGB bejaht werden muss, kann eine Haftung nach § 833 Satz 2 BGB entfallen.</p>
<p>Danach kommt eine Haftung dann nicht in Betracht, &quot;wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit, oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen  bestimmt ist und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.</p>
<p>So verhielt es sich im vorliegenden Fall. Zum einen war der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass das streitgegenständliche Pferd dem Erwerb zu dienen bestimmt ist, da der Mandant glaubhaft dargelegt hat, dass er zumindest zum Teil auch von der Pferdezucht lebt und er das Pferd nicht zu Hobbyzwecken hält.</p>
<p>Des Weiteren war uns der Beweis gelungen, dass der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.</p>
<p>Hierzu gehört z.B., dass der Pferdebesitzer Einfluss darauf nimmt, welches Pferd er welchem Reiter überlässt, also dem Reiter ein für ihn geeignetes Pferd überlässt. Der Pferdebesitzer könnte sich insoweit sicherlich nicht entlasten, wenn er einem Anfänger ein hochsensibles Sportpferd zur Verfügung stellt.</p>
<p>Im vorliegenden Fall wurde bewiesen, dass das Pferd des Mandanten über umfangreiche Turniererfahrung verfügt und grundsätzlich äußerst brav ist.</p>
<p>Eine Entlastung des Pferdebesitzers nach § 833 Satz 2 BGB war danach möglich.</p>
<p>Fazit: Der vorgenannte Fall zeigt, dass es im Pferdesport durchaus immer wieder Konstellationen gibt, welche es ermöglichen, die für die Pferdebesitzer so ungünstigen Regelungen der Tierhalterhaftung auszuhebeln.</p>
<p>Mitgeteilt von Rechtsanwalt<br />
Hendrik Langeneke<br />
Spezialist für Pferdesportrecht</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Freistellung von Arbeitnehmern und Urlaubsgewährung</title>
		<link>http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=137</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 10:55:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Freistellung von Arbeitnehmern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=137</guid>
		<description><![CDATA[ 
Die heutige Mandanteninfo betrifft eine in der Praxis nicht selten vorkommende Fallgestaltung. 
 
Häufig wird in Arbeitsverträgen vereinbart, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung von der Arbeit freizustellen. 
 
Dies ist im Übrigen nicht selbstverständlich. Da der Arbeitnehmer auch einen Anspruch hat auf Beschäftigung, muss ein Freistellungsrecht im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Die heutige Mandanteninfo betrifft eine in der Praxis nicht selten vorkommende Fallgestaltung. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Häufig wird in Arbeitsverträgen vereinbart, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung von der Arbeit freizustellen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Dies ist im Übrigen nicht selbstverständlich. Da der Arbeitnehmer auch einen Anspruch hat auf Beschäftigung, muss ein Freistellungsrecht im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Eine Freistellungsklausel empfiehlt sich häufig z. B. bei Verträgen mit Außendienstmitarbeitern, da der Arbeitgeber bei Weiterbeschäftigung nach Ausspruch einer Kündigung eine Abwerbung von Kunden befürchtet. <span id="more-137"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Da der Arbeitgeber sich andererseits häufig noch eine Option offen halten lassen will, den Arbeitnehmer doch noch während der Kündigungsfrist zu beschäftigen, z. B. für eine Nachbearbeitung von Kunden, die an den Außendienstmitarbeiter persönlich gebunden sind, stellt der Arbeitergeber den Arbeitnehmer häufig nur unwiderruflich frei unter Abgeltung von eventuellen Freizeitausgleichsansprüchen und Urlaubsansprüchen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Eine solche Freistellungserklärung hat allerdings nicht zur Folge, dass auch Urlaubsansprüche abgegolten werden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Widerrufliche Freistellungen sind nämlich ausnahmslos ungeeignet, um bestehende Resturlaubsansprüche zu erfüllen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Eine Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist nur durch eine unwiderrufliche Freistellung möglich. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Es zeigt sich daher, dass bei der Formulierung von Freistellungserklärungen höchste Sorgfalt geboten ist. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Wenn der Arbeitgeber keine insgesamt unwiderrufliche Freistellung erklären will, muss er in der Formulierung unterscheiden zwischen der widerruflichen Freistellung bezüglich des Freizeitausgleichsansprüchen und der unwiderruflichen Freistellung bei Urlaubsabgeltungsansprüchen. Entsprechendes gilt, wenn der Unternehmer unabhängig von bestehenden <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>Freizeitausgleichungsansprüchen widerruflich während der Kündigung freistellen will. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Folgende Formulierung ist dann, wenn der Arbeitgeber differenzieren will, geboten: </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly; tab-stops: 35.4pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><strong><em><span style="mso-spacerun: yes;"> </span>„Wir stellen Sie hiermit widerruflich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei unter Abgeltung etwaiger Freizeitausgleichsansprüche und unwiderruflich zur Abgeltung von etwaigen Urlaubsansprüchen.“ </em></strong></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Am Rande sei noch angemerkt, dass es bis vor kurzem noch die Problematik gab, dass bei einer unwiderruflichen Freistellung außerhalb der Urlaubsabgeltung, dass die Sozialversicherungsträger die Auffassung vertraten, dass bei einer unwiderruflichen Freistellung kein Arbeitsverhältnis mehr bestand im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Dies hatte zur Folge, dass der Arbeitnehmer während einer unwiderruflichen Freistellung außerhalb der Urlaubsabgeltung keinen sozialversicherungsrechtlichen Schutz mehr in Anspruch nehmen konnte. Er war z. B. nicht mehr krankenversichert. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Dieser Praxis ist das Bundessozialgericht entgegen getreten und die unwiderrufliche Freistellung ist wieder sozialversicherungsrechtlich unschädlich. Darauf hatten wir allerdings bereits in unserer Mandanteninfo vom 29.05.2009 hingewiesen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Der besondere Hintergrund dieser Mandanteninfo ist, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14 .08.2007 gebilligt hat, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Urlaubsansprüche in der Freistellungserklärung mit bestimmten Tagen zu bezeichnen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Es wurde mithin gebilligt, dass die oben genannte Formulierung zulässig ist, dass also ganz allgemein der Urlaubsanspruch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitnehmer unter Abgeltung von Urlaubsansprüchen während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Der Arbeitgeber muss keinen bestimmten Zeitraum angeben, sondern kann sich darauf beschränken, dass als Zeitraum die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist genannt ist. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Mitgeteilt von<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>Jörg Fröhling</span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt; margin: 0cm 0cm 0pt; mso-line-height-rule: exactly;"><span style="font-family: Arial; font-size: small;">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Neue Urteile in Sachen Dubai Invest</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 11:01:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Dubai Invest]]></category>

		<category><![CDATA[Tag hinzufügen]]></category>

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		<description><![CDATA[

Sachstandsmitteilung in Sachen
Anleger ./. Dubai Invest Immoblienfond GmbH &#38; Co. KG
 
 
 

Wir haben für zahlreiche Dubai Invest Anleger Prozesse geführt gegen die Dubai Invest Immobilienfond GmbH &#38; Co. KG, die Dubai Invest Management GmbH, Frau Müller sowie gegen Herrn Böhle. 
 
Da nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 27.06.2000, Az.: XI ZR 174/99 die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="text-align: center; margin: 0cm 0cm 0pt;" align="center"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: center; margin: 0cm 0cm 0pt;" align="center"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"></strong></p>
<h1 class="MsoNormal" style="text-align: center; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 14pt;">Sachstandsmitteilung in Sachen</span></h1>
<h1 class="MsoNormal" style="text-align: center; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 14pt;">Anleger ./. Dubai Invest Immoblienfond GmbH &amp; Co. KG</span></h1>
<h1 class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </h1>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Wir haben für zahlreiche Dubai Invest Anleger Prozesse geführt gegen die Dubai Invest Immobilienfond GmbH &amp; Co. KG, die Dubai Invest Management GmbH, Frau Müller sowie gegen Herrn Böhle. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Da nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 27.06.2000, Az.: XI ZR 174/99 die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen die Anlegegesellschaft eine Kündigung voraussetzt, mussten wir für die Anleger, für die wir Schadensersatzansprüche ja auch gegen die Anlagegesellschaft geltend gemacht haben, die Anlage kündigen. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">In weit überwiegendem Umfang hatten wir beim Landgericht Düsseldorf vollen Erfolg, insbesondere auch damit, dass die Anlagegesellschaft selbst verurteilt wurde. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Daneben wurde die Dubai Invest Management GmbH, Frau Müller und Herr Böhle ebenfalls zur vollen Rückzahlung in Anspruch genommen. <span id="more-132"></span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Gestützt wurde dies im Wesentlichen darauf, dass Aufklärungspflichten über den strafrechtlichen Hintergrund nicht erfüllt worden waren. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">In sämtlichen Fällen legte die Gegenseite Berufung ein. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatten wir weiterhin damit Erfolg, dass Aufklärungspflichten verletzt worden seien und grundsätzlich eine Haftung gegeben sei. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Das Oberlandesgericht Düsseldorf schränkte die Haftung jedoch dahingehend ein, dass die Dubai Invest Immobilienfond GmbH &amp; Co. KG nicht auf Schadensersatz haftet und Frau Müller erst seit ihrer Zeit als Geschäftsführerin. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Begründet wurde dies damit, dass dann, wenn die Dubai Invest Immobilienfond GmbH &amp; Co. KG verurteilt würde, es zur Auszahlung einzelner Einlagen an die Anleger kommen würde und dadurch andere Anleger geschädigt würden. Es dürfe kein Windhundrennen der Anleger geben. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Eine Haftung der Frau Müller wurde dahingehend verneint, dass diese erst haften würde ab ihrer Stellung als Geschäftsführerin. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Frau Müller wurde am 20.09.2006 Geschäftsführerin. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Dies bedeutet für die jetzt geltend gemachten Fälle, dass hervorragende Prozessaussichten vorhanden sind für eine Haftung der Dubai Invest Management GmbH sowie des Herrn Böhle und für eine Haftung der Frau Müller ab Ihrer Stellung als Geschäftsführerin. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Zurzeit vollstrecken wir aus mehreren Urteilen gegen die Dubai Invest Management GmbH. Ob<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>diese noch vermögend ist, vermögen wir zurzeit nicht zu verurteilen. Diese hat die eidesstattliche Versicherung noch nicht abgegeben. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Da die Dubai Invest Management GmbH nach den vertraglichen Regelungen (Seite 38 des Prospektes) bei Vollplatzierung eine Vergütung erhalten sollte von 884.000,00 € und für das Wirtschaftsjahr 2006 eine einmalige Vergütung in Höhe von 250.000,00 € erhalten sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Dubai Invest Management GmbH noch Vermögen hat. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Ob sie diese Gelder je tatsächlich bekommen hat und ob diese Gelder noch in nennenswertem Umfang vorhanden sind, können wir natürlich nicht beurteilen. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Zurzeit kommen wir bei der Vollstreckung gegen die Dubai Invest Management GmbH auch nicht weiter, da Frau Müller, die Geschäftsführerin der Dubai Invest Management GmbH war, sich selbst als Geschäftsführerin abberufen hat und zurzeit niemand vorhanden ist, der für die Dubai Invest Management GmbH die eidesstattliche Versicherung abgeben kann. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Hier unternehmen wir jedoch zurzeit jegliche Anstrengung, dass die Führungslosigkeit der Dubai Invest Management GmbH beseitigt wird,<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>indem gegebenenfalls ein Notgeschäftsführer eingesetzt wird oder die Gesellschaft seitens des Registergerichtes verpflichtet wird, wieder eine/n Geschäftsführer/in zu bestellen. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Dass die Dubai Invest Management GmbH sich zurzeit wehrt, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, kann damit zusammen hängen, dass tatsächlich noch Vermögenswerte vorhanden sind und sie diese im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung nicht angeben will. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Sicher ist dies allerdings natürlich auch nicht. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Wie oben bereits dargelegt, können wir aus rechtlicher Sicht zurzeit mit guten Erfolgsaussichten zu einer Klage gegen die Dubai Invest Management GmbH, Herrn Böhle sowie gegen Frau Müller ab ihrer Stellung als Geschäftsführerin raten. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Unsicher sind allerdings die Vollstreckungsaussichten. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Anzumerken ist, dass Frau Müller bereits die eidesstattliche Versicherung abgeben hat. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">J. Fröhling</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;">Rechtsanwalt </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"><span style="mso-spacerun: yes;">                                                                                           </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 11pt;"><span style="font-family: Arial;"> </span></span></p>
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		<title>Tower Finanz AG - Insolvenzverfahren eröffnet</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 13:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Tower Finanz]]></category>

		<category><![CDATA[Tag hinzufügen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 21.10.2008 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf über das Vermögen der Tower Finanz AG (vormals Tower Beteiligungs AG) das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Andres aus Düsseldorf ernannt.
Bis zum 02.12.2008 sind die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Das bedeutet für viele Anleger einmal mehr, sich mit dem Gedanken abfinden zu müssen, wohl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 21.10.2008 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf über das Vermögen der Tower Finanz AG (vormals Tower Beteiligungs AG) das Insolvenzverfahren eröffnet.</p>
<p>Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Andres aus Düsseldorf ernannt.</p>
<p>Bis zum 02.12.2008 sind die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.</p>
<p>Das bedeutet für viele Anleger einmal mehr, sich mit dem Gedanken abfinden zu müssen, wohl nichts oder nur einen gerigen Teil des angelegten Geldes zurück zu bekommen.</p>
<p>Jedenfalls dann, wenn sie auf die Ausschüttung des Insolvenzverwalters hoffen, dürften sich diese Hoffnungen, den Erfahrungen in ähnlichen Fällen zur Folge, tatsächlich dahingehend realisieren, dass die geprellten Anleger wohl nur mit einer Quote im ein- allenfalls geringen zweistelligen Bereich rechnen können.</p>
<p>Ob und wer in diesem Falle außerhalb des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommen werden kann, prüfen wir derzeit.</p>
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<p>Wenden Sie sich gegebenenfalls an:</p>
<p>Rechtsanwälte<br />
Fröhling, Albers und Partner<br />
z.Hdn: RA Werner Albers<br />
Treffauerstraße 46</p>
<p>81373 München</p>
<p>Tel.: 089/74735212<br />
Fax.: 089/74735217</p>
<p>Mail: <a href="mailto:w.albers@anwalt-erwitte.de">w.albers@anwalt-erwitte.de</a></p>
<p class="postmetadata alt"><small><!--StartFragment --><span style="font-size: x-small;"> </span></small></p>
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<p><span lang="EN-GB"><span style="font-size: x-small;">Mail: </span></span><a href="mailto:w.albers@anwalt-erwitte.de"><span style="font-size: x-small;"><span lang="EN-GB">w.albers@anwalt-erwitte.de</span> </span></a></p>
<p class="postmetadata alt"><small><span style="font-size: x-small;">Geschrieben am Montag den 03.11.2008 und abgelegt unter </span><a title="Alle Artikel in Anlegerschutz ansehen" rel="category" href="http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?cat=4"><span style="font-size: x-small;">Anlegerschutz</span></a><span style="font-size: x-small;">, </span><a title="Alle Artikel in Insolvenzrecht ansehen" rel="category" href="http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?cat=5"><span style="font-size: x-small;">Insolvenzrecht</span></a><span style="font-size: x-small;">, </span><a title="Alle Artikel in Tower Finanz ansehen" rel="category" href="http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?cat=8"><span style="font-size: x-small;">Tower Finanz</span></a><span style="font-size: x-small;">. </span></small></p>
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<div class="alignright"><a href="http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=121"><span style="font-size: x-small;">3 Urteile gegen die Dubai Invest und ihre Hintermänner!</span></a><span style="font-size: x-small;"> »</span></div>
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		<title>3 Urteile gegen die Dubai Invest und ihre Hintermänner!</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 15:13:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Dubai Invest]]></category>

		<category><![CDATA[Immobielienfonds]]></category>

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		<description><![CDATA[Inzwischen konnten wir für geprellte Anleger 3 Urteile gegen  die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH &#38; Co. KG sowie gegen deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Dubai Invest Management GmbH als auch gegen deren Hintermänner erwirken. 
  
Mittlerweile konnten drei erstinstanzliche Urteile beim Landgericht Düsseldorf erwirkt werden, die in vollem Umfang zu einem Prozesserfolg der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><span style="color: black;">Inzwischen konnten wir für geprellte Anleger 3 Urteile gegen<span> </span> die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH &amp; Co. KG sowie gegen deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Dubai Invest Management GmbH als auch gegen deren Hintermänner erwirken.</span> <span id="more-121"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: center;" align="center"><strong><span style="color: black;"> </span> </strong></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;">Mittlerweile konnten drei erstinstanzliche Urteile beim Landgericht Düsseldorf erwirkt werden, die in vollem Umfang zu einem Prozesserfolg der Kläger wurden. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;">In diesen Urteilen wurden nicht nur die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH &amp; Co.<strong> </strong> KG  sondern auch deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Dubai Invest Management GmbH  sowie die Hintermänner / -frauen Frau Ilona Müller sowie Herr Böhle in vollem Umfang verurteilt. Wenn auch damit zu rechnen ist,  dass in diesen Sachen Berufung eingelegt wird (in dem ersten Fall ist bereits Berufung eingelegt) besteht eine deutliche Tendenz dahin, die Fondgesellschaft und deren Hintermänner/-frauen in die Haftung zu nehmen. Immerhin haben bereits zwei verschiedene Kammern des Landgerichtes  Düsseldorf den Klagen in vollem Umfang stattgegeben. Weitere Urteile stehen nun im Herbst und im Winter noch aus. Ob auch diese Klagen zum Erfolg führen, steht natürlich noch nicht fest. Es besteht jedoch, wie oben dargelegt, eine deutliche Tendenz hin zu einer vollen Verurteilung. Die Gerichte haben bisher den Klagen mit einer überzeugenden und fundierten Begründung stattgegeben. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;">Sobald weitere Urteile vorliegen, kommen wir auf die Sache zurück. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;"> </span></p>
<p>Wenden Sie sich gegebenenfalls an:</p>
<p>Rechtsanwälte<br />
Fröhling, Albers und Partner<br />
z.Hdn: RA Werner Albers<br />
Treffauerstraße 46</p>
<p>81373 München</p>
<p>Tel.: 089/74735212<br />
Fax.: 089/74735217</p>
<p>Mail: <a href="mailto:w.albers@anwalt-erwitte.de">w.albers@anwalt-erwitte.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>TOWER Finanz AG (TOWER Beteiligungs AG) - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet</title>
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		<comments>http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=111#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 13:32:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Tower Finanz]]></category>

		<category><![CDATA[Ilona Müller]]></category>

		<category><![CDATA[Michael Böhle]]></category>

		<category><![CDATA[Tower Finanz AG]]></category>

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		<description><![CDATA[Weitere Pleite im Dunstkreis von Michael Böhle und Ilona Müller 

Wie zu erwarten war, hat nun eine weitere Firma aus dem Dunstkreis des Michael Böhle und der Ilona Müller eine Pleite hingelegt:  Die ursprünglich als TOWER Beteiligungs AG gegründete und inzwischen umfirmierte  TOWER Finanz Ag! 

Mit Schreiben an das Amtsgericht Düsseldorf vom 12.06.2008 hat die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 class="MsoNormal" style="text-align: left;">Weitere Pleite im Dunstkreis von Michael Böhle und Ilona Müller<strong> </strong></h2>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Wie zu erwarten war, hat nun eine weitere Firma aus dem Dunstkreis des Michael Böhle und der Ilona Müller eine Pleite hingelegt:  Die ursprünglich als <strong>TOWER Beteiligungs AG</strong> gegründete und inzwischen umfirmierte  <strong>TOWER Finanz Ag!</strong> <span id="more-111"></span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Mit Schreiben an das Amtsgericht Düsseldorf vom 12.06.2008 hat die <strong>Tower Finanz AG</strong> Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Das Insolvenzgericht hatte zunächst die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag gegeben. Auf Anregung des inzwischen vorläufigen Insolvenzverwalters wurde dann mit Beschluss vom 15.08.2008 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Herr Dr. Andres jun. aus Düsseldorf wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Den Anlegern bleibt nun zunächst, die endgültige Eröffnung abzuwarten und dann die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Auch sollte überprüft werden, ob Verantwortliche oder Hintermänner der Tower Finanz AG in die Haftung genommen werden können. Hier stehen wieder einmal der inzwischen aufgrund internationalen Haftbefehls festgenommene Michael Böhle und seine ehemalige enge Mitarbeiterin Ilona Müller in unserem besonderen Interesse.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Unsere Überprüfung, wer als Verantwortlicher noch in die Haftung genommen werden kann, dauert noch an.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:</p>
<p class="MsoNormal">
<p>Rechtsanwälte<br />
Fröhling, Albers und Partner<br />
z.Hdn: RA Werner Albers<br />
Treffauerstraße 46</p>
<p>81373 München</p>
<p>Tel.: 089/74735212<br />
Fax.: 089/74735217</p>
<p><span lang="EN-GB">Mail: </span> <a href="mailto:w.albers@anwalt-erwitte.de"><span lang="EN-GB">w.albers@anwalt-erwitte.de</span> </a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Tower Finanz AG (Tower Beteiligungs AG) abgetaucht?</title>
		<link>http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=3</link>
		<comments>http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=3#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 16:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>werner</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Tower Finanz]]></category>

		<category><![CDATA[Tower Finanz AG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?p=3</guid>
		<description><![CDATA[Am 01.10.2007 hatten wir bereits darüber berichtet, dass zwischen den Firmen First Real Estate Grundbesitz GmbH, Dubai Invest Immobilienfonds GmbH &#38; Co. KG, West Treu Consulting GmbH und auch der Tower Beteiligungs AG zumindest personelle Verbindungen bestehen.
Die Tower Beteiligungs AG, jetzt Tower Finanz AG, deren Vorstand einem Anschreiben an die Anleger vom 04.01.2008 zufolge Frau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 01.10.2007 hatten wir bereits darüber berichtet, dass zwischen den Firmen First Real Estate Grundbesitz GmbH, Dubai Invest Immobilienfonds GmbH &amp; Co. KG, West Treu Consulting GmbH und auch der Tower Beteiligungs AG zumindest personelle Verbindungen bestehen.<span id="more-3"></span></p>
<p>Die Tower Beteiligungs AG, jetzt Tower Finanz AG, deren Vorstand einem Anschreiben an die Anleger vom 04.01.2008 zufolge Frau Ilona Müller war, hatte eine Niederlassung in Düsseldorf, Nördlicher Zubringer 11.</p>
<p>Es  hat den Anschein, dass nun auch die Tower Finanz AG in Schieflage gerät.</p>
<p>Uns  liegen nämlich Informationen vor, nach denen die Tower Finanz AG abgetaucht zu  sein scheint.</p>
<p>Am Zubringer 11 in Düsseldorf ist niemand mehr erreichbar. Die dortigen Räumlichkeiten scheinen Hals über Kopf verlassen worden zu sein. Unter den Telefonnummern ist niemand mehr zu erreichen. Es erfolgt die Ansage „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.</p>
<p>Einmal mehr hat es den Anschein, als sei die Firma nur mit dem einzigen Zweck gegründet worden, Anleger über den Tisch zu ziehen.</p>
<p>Wir raten Anlegern der Tower Finanz AG dringend an, die Kapitalanlage zu kündigen und ggf. nicht nur die Tower Finanz AG selbst sondern auch den Vorstand und die Hintermänner in Anspruch zu nehmen.</p>
<p>Wenden Sie sich gegebenenfalls an:</p>
<p>Rechtsanwälte<br />
Fröhling, Albers und Partner<br />
z.Hdn: RA Werner Albers<br />
Treffauerstraße 46</p>
<p>81373 München</p>
<p>Tel.: 089/74735212<br />
Fax.: 089/74735217</p>
<p>Mail: <a href="mailto:w.albers@anwalt-erwitte.de">w.albers@anwalt-erwitte.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.xn--frhling-albers-wpb.de/recht-news/?feed=rss2&amp;p=3</wfw:commentRss>
		</item>
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